Freitag, 28. Juni 2013

Internationales Flüchtlingsrecht

Als Flüchtlinge werden Personen bezeichnet, die aus ihrem Heimatland fliehen oder zur Flucht gezwungen werden und die Schutz in einem anderen Land suchen. Das internationale Flüchtlingsrecht soll den Flüchtlingen internationalen Schutz gewähren.

Eckpfeiler des Flüchtlingsrechts ist das Non-Refoulement-Prinzip, welches einem Staat verbietet, einen Flüchtling in ein Land zurückzuschicken, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Das Flüchtlingsrecht beinhaltet ausserdem minimale Menschenrechtsgarantien wie, z.B. Recht auf Sicherheit, Gedankenfreiheit und Religionsfreiheit, Anspruch auf Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung.

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) schützt und unterstützt Millionen von Flüchtlingen weltweit. Auf der deutschsprachigen Website findet sich eine Reihe von Materialeien, insbesondere Rechtsgrundlagen und Handbücher. Im konkreten Falle hier die Rechts(quellen) zum internationalen Flüchtlingsrecht:

Internationales Flüchtlingsrecht

* 1.1. Völkerrechtliche Dokumente
o - Genfer Flüchtlingskonvention
o - UNHCR-Handbuch
o - UNHCR-Richtlinien
o - EMRK und Protokolle
o - OAU-Konvention
o - Deklaration von Cartagena
o - UNHCR-Satzung
o - Beschlüsse des UNHCR-Exekutivkomitees (EXCOM)

* 1.2. Flüchtlingsbegriff
o - Übergreifende Dokumente
o - Einschlussgründe
o - Beendigungsgründe
o - Ausschlussgründe

* 1.3. Asylverfahren
o - Zugang zum Flüchtlingsschutz
o - Zuständigkeit
o - Abschiebehaft
o - Besondere Gruppen
o - Dolmetschen

* 1.4. Rechte von Flüchtlingen
o - Einbürgerung
o - Verbot der Zurueckweisung
o - Auslieferung
o - Besondere Gruppen

* 1.5. Subsidiärer Schutz
o - Komplementäre Schutzformen
o - Integration

* 1.6. Dauerhafte Lösungen
o - Freiwillige Rückkehr
o - Integration
o - Neuansiedlung

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