Donnerstag, 7. März 2019

[ #Kommunalpolitik ] Die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden in Vorarlberg


Die einzelne Gemeinde hat nach Österreichischen Bundesverfassung und auch nach den Landesverfassungen keinen Bestandschutz. 

Zwar ist die Gemeinde als Institution bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an  die ohnehin niemand denkt – geschützt, der Bestand der einzelnen Gemeinde ist jedoch maßgeblich vom Willen des einfachen Gesetzgebers abhängig.


 [citizen|BürgerIn|citoyen]

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